AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von


iMi salesmarketing Rhein-Main GmbH
Matheus-Müller-Straße 3
65343 Eltville am Rhein

 

Datum: 01.07.2020

 

01. Geltungsbereich

  1. Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle im Geschäftsverkehr zwischen der iMi salesmarketing Rhein-Main GmbH (im Folgenden: „iMi salesmarketing“) mit Unternehmern (im Folgenden: „Auftraggeber“) geschlossenen Verträge.
  1. iMi salesmarketing erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird von iMi salesmarketing schriftlich zugestimmt. Das gilt auch dann, wenn iMi salesmarketing  in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

 

02. Vertragsabschluss

  1. Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben und sonstigen Drucksachen genannten Angebote von iMi salesmarketing sind freibleibend und unverbindlich.
  1. Grundlage eines Vertragsschlusses ist der jeweilige Kostenvoranschlag von iMi salesmarketing. In diesem sind alle vereinbarten Leistungen sowie deren veranschlagten Kosten festgeschrieben. iMi salesmarketing hält sich zwei Wochen an diesen Kostenvoranschlag gebunden.
  1. Die schriftliche Bestellung des Auftraggebers stellt eine verbindliche Angebotsannahme dar, welche iMi salesmarketing durch den Beginn der Auftragsausführung bestätigt. Sollte eine mündliche Auftragsfreigabe seitens des Auftraggebers erfolgen, wird diese durch iMi salesmarketing schriftlich bestätigt. Vorher von iMi salesmarketing  abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge sind freibleibend. Die Übermittlung sowohl der Kostenvoranschläge als auch der Angebote ist per Post, Fax oder E-Mail möglich.
  1. iMi salesmarketing ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Aufträge der Hilfe Dritter zu bedienen.

 

03. Leistungszeit

  1. Liefertermine sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch iMi salesmarketing gültig. Bei Leistungsverzug ist iMi salesmarketing zunächst eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Der Auftraggeber kann erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn auch diese Nachfrist fruchtlos verlaufen ist.
  1. Bei fixen Lieferterminen und -fristen hat iMi salesmarketing Liefer- und Leistungsverzögerungen nicht zu vertreten, wenn diese auf höherer Gewalt beruhen.
  1. Verzögert sich eine vom Auftraggeber zugesicherte Beibringung von Eigenleistungen oder Drittleistungen (gleich ob materieller oder ideeller Art), so verschieben sich auch die von iMi salesmarketing zugesagten Termine für den von der Verzögerung umfassten Zeitraum entsprechend.
  1. Bei Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Kunden, die nicht nur geringfügig sind, verlieren die im Vertrag vereinbarten Termine und Fristen ihre Gültigkeit. Der durch die Änderungen und/oder Ergänzungen entstehende Mehraufwand wird gesondert in einem separaten Kostenvoranschlag aufgezeigt und in Rechnung gestellt.

 

04. Pitch-Präsentationen

  1. Werden die im Zuge einer Präsentation, die von iMi salesmarketing im Rahmen eines Wettbewerbs zwischen verschiedenen Agenturdienstleistern um einen Etat des Auftraggebers vorstellt, die dort eingebrachten Ideen und Konzepte nicht in einem sich daran anschließenden Auftrag verwendet, so ist iMi salesmarketing berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
  1. Erhält iMi salesmarketing nach der Pitch-Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von iMi salesmarketing, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt Eigentum von iMi salesmarketing. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind iMi salesmarketing auszuhändigen.
  1. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne schriftliche Zustimmung von iMi salesmarketing unzulässig.
  1. Verstößt der Auftraggeber gegen die vorstehenden Absätze 2 und 3 behält es sich iM salesmarketing vor, den hieraus entstehenden Schaden beim Auftraggeber geltend zu machen.
  1. iMi salesmarketing steht das Urheberrecht an allen von iMi salesmarketing erstellten Angeboten zu. Eine Vervielfältigung oder anderweitige Nutzung – z.B. als Ausschreibungsunterlage oder zur Einholung von Wettbewerbsangeboten – ist dem Empfänger oder Auftraggeber untersagt, es sei denn, diese Vorgehensweise ist vorher vereinbart worden.

 

05. Werbemittelproduktion (Layout, Druck, Items, Filme)

  1. Im Rahmen des Auftrages besteht im Hinblick auf den Entwurf und die Produktion der Werbemittel Gestaltungsfreiheit. Sofern der Auftrag die Gestaltung von Werbemitteln beinhaltet, sind vom Auftrag zwei Korrekturschleifen umfasst. Änderung von Entwürfen außerhalb der Korrekturphase bzw. die Vorlage weiterer Entwürfe sind vom Auftraggeber gesondert zu vergüten. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen an den Werbemitteln, so hat er die Mehrkosten zu tragen. iMi salesmarketing behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  2. Drittmittel, die von iMi salesmarketing als Betriebsgegenstände zur Erstellung der vertragsgemäßen Arbeit eingesetzt werden (z. B. Filme, CDs, Hardware, Software, etc.), verbleiben – auch bei gesonderter Berechnung – im Eigentum von iMi salesmarketing . Dieses gilt in gleicher Weise für alle im Zusammenhang der Auftragsdurchführung erhaltenen und ggf. gespeicherten anderen Daten.
  3. iMi salesmarketing wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender, Rechnungen alle für die Verwendung der von iMi salesmarketing  hergestellten Werbemittel und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für iMi salesmarketing  erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel wird die Verpflichtung zur Einräumung der Nutzungsrechte durch die Übertragung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des Werbemittels erfüllt. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf der Zustimmung von iMi salesmarketing. Zieht iMi salesmarketing  zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird iMi salesmarketing  deren Nutzungsrechte im vorgenannten Umfang erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen.
  4. iMi salesmarkting ist berechtigt, zur Auftragsdurchführung nötige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu veranlassen. Insoweit ein Mitspracherecht des Auftraggebers nicht ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt die Auswahl des Dritten ausschließlich unter fachlichen und ökonomischen Gesichtspunkten mit dem Ziel der bestmöglichen Auftragsdurchführung für den Auftraggeber.
  5. Mehr- oder Minderlieferungen bei Werbemitteln von bis zu 10% der Bestellmenge sind branchenüblich und gelten als vertragsmäßige Erfüllung.

06. Nutzungsrechte und Urheberrechte

  1. Die Auftraggeber stellen iMi salesmarketing die zur Vermarktung im Internet notwendigen Texte, Bilder, Graphiken etc. zur Verfügung.
  2. Die Auftraggeber räumen iMi salesmarketing darüber hinaus das Recht ein, deren Inhalte zu bearbeiten, um sie auf der Website besser präsentieren zu können. Unter einer solchen Bearbeitung ist insbesondere die Kürzung oder redaktionelle Bearbeitung von Texten oder die Herstellung von Ausschnitten oder die Verkleinerung von eingestellten Bildern gemeint.
  3. iMi salesmarketing ist berechtigt, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte in eigene redaktionelle Inhalte und/oder E-Mail-Newsletter und/oder Printmedien (z.B. Zeitungen, Werbeprospekte, Flyer) einzubinden und dort zu präsentieren. iMi salesmarketing kann den Kunden als Referenz nennen.

07. Zahlungsbedingungen

  1. Es gilt der vertraglich durch Unterschrift unter den Kostenvoranschlag vereinbarte Preis. Die vereinbarte Vergütung ist spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung und ohne jeden Abzug fällig. Maßgeblich ist das Datum der Rechnung. Zur Wahrung der Frist muss der Rechnungsbetrag auf dem Konto von iMi salesmarketing gutgeschrieben sein. Nach Ablauf der Kulanzfrist von 10 Tagen kommt der Kunde in Zahlungsverzug. iMi salesmarketing ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. iMi salesmarketing behält sich den Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vor. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nach Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit und Erhalt einer Rechnung keine Zahlungen leistet.
  2. Soweit zwischen den Parteien keine gesonderten Vereinbarungen zu Vorschuss- und Abschlagszahlungen getroffen sind, ist iMi salesmarketing nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, für in sich abgeschlossene Leistungsteile, eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes zu verlangen.
  3. Kosten und Spesen, die im Rahmen eines Auftrages entstehen, sind iMi salesmarketing vom Auftraggeber auch dann zu ersetzen, wenn sie nicht gesondert im Kostenvoranschlag aufgeführt sind. Hierzu gehören insbesondere Drucküberwachung, Übersetzungskosten, Organisationskosten, technische Kosten, nachträgliche Änderungen, Fotokosten, Materialkosten, Versandkosten, Autorenkorrekturen sowie Art Buying, Bildrecherche, Bildbearbeitung und Rechtsprüfungen.
  4. Droht die tatsächliche Auftragssumme die im Kostenvoranschlag genannte Summe um mehr als 10% zu überschreiten, legt iMi salesmarketing einen ergänzenden Kostenvoranschlag vor. Der Auftraggeber hat in diesem Falle das Wahlrecht, die Kostenüberschreitung zu genehmigen oder den Vertrag zu kündigen und iMi salesmarketing die bis dahin geleistete Arbeit zu vergüten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises schriftlich geltend gemacht werden.
  5. iMi salesmarketing ist im Verzugsfall weiter berechtigt, die Leistungen einzustellen. Der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
  6. Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen MwSt.

08. Gewährleistungsregelung

  1. iMi salesmarketing behält sich bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Nacherfüllung vor.
  2. Die Gewährleistungsfrist (ausgenommen Druckerzeugnisse nach angenommener Anlieferung) beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Hierzu gelten die nachfolgenden Bestimmungen zu den Haftungsregelungen.

09. Haftungsregelungen

  1. Die Haftung von iMi salesmarketing für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers, Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet iMi salesmarketing für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Falle des Lieferverzuges ist jedoch für jede vollendete Woche des Verzuges im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5% des Lieferwertes, maximal jedoch auf nicht mehr als 5% des Lieferwertes begrenzt.
  2. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. der bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
  3. Sofern die Agentur lediglich mit der Werbemittelvervielfältigung und -streuung beauftragt ist, haftet sie für Risiken rechtlicher Zulässigkeit der Werbemaßnahmen nicht. Insbesondere haftet iMi salesmarketing in diesen Fällen nicht für Aussagen über Produkte oder Leistungen des Auftraggebers. iMi salesmarketing trifft in diesen Fällen keine Verpflichtung, die erbrachten Leistungen auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit zu prüfen. Im Übrigen hat der Auftraggeber die Kosten, die iMi salesmarketing für die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbemaßnahme entstehen, zu tragen. Nimmt der Auftraggeber die Werbemaßnahme in Kenntnis der rechtlichen Unzulässigkeit ab, sind Haftungs- und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
  4. Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten oder freigegebenen Materialen wie Bilder, Inhalte und Designvorlagen frei von Rechten Dritter sind. Es besteht seitens iMi salesmarketing keine Überprüfungspflicht hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der überlassenen Daten, Bilder, Inhalte oder Designvorlagen.
  5. Der Auftraggeber stellt iMi salesmarketing von allen Ansprüchen, Kosten und Schäden frei, denen iMi salesmarekting bei möglichen Verstößen gegenüber Dritten aufgrund der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien (Bilder, Inhalte, Design) ausgesetzt ist, insbesondere bei Ansprüchen Dritter wegen Verletzung ihrer Rechte, z. B. Schutzrecht, Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte einschließlich aller bei der Rechtsverteidigung anfallenden Kosten.
  6. In den Fällen, in denen iMi salesmarketing selbst als Auftraggeber von Dritten auftritt, tritt iMi salesmarketing sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstige Ansprüche gegen den Dritten an den Auftraggeber ab. Vor möglicher Inanspruchnahme von iMi salesmarketing verpflichtet sich der Auftraggeber zunächst unter Verwendung aller rechtlich zulässigen Mittel, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
  7. Soweit die Schadensersatzhaftung iMi salesmarketing gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von iMi salesmarketing.

10. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Aus anderen Aufträgen kann der Auftraggeber iMi salesmarketing gegenüber kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Die Aufrechnung gegen Forderungen von iMi salesmarketing ist unzulässig, soweit die Forderung des Auftraggebers nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

11. Verschwiegenheitspflicht

Alle iMi salesmarketing zur Kenntnis gelangten Geschäftsangelegenheiten, -vorgänge und -geheimnisse werden von iMi salesmarketing bewahrt. Sämtliche Informationen, Unterlagen und Erkenntnisse über den Auftraggeber werden von iMi salesmarketing strikt vertraulich behandelt.

12. Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber iMi salesmarketing oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. Mündliche Zusagen durch Vertreter oder sonstige Hilfspersonen von iMi salesmarketing bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch iMi salesmarketing.

13. Schlussbestimmungen

  1. Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz von iMi salesmarketing.
  2. Für die im Geltungsbereich dieser AGB geschlossenen Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, Wiesbaden als Gerichtsstand vereinbart. iMi salesmarketing ist auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
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